Führerscheinklassen
Was darfs denn sein?
Bei mir kannst du fast alle Klassen haben!
Von A – T!
Klasse B 197
Der Führerschein der Klasse B 197 erlaubt dir das Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse B. Die praktische Ausbildung erfolgt allerdings auf einem Kfz mit Automatikgetriebe sowie mind. 10 x 45 min auf einem Schaltwagen + einer durchgeführten Testfahrt von mind. 15 min.
Der Führerschein der Klasse B erlaubt Dir das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind.
Eine gute Gelegenheit, Fahrerfahrung unter sicheren Bedingungen aufzubauen, bietet das “Begleitete Fahren”. Es beinhaltet, dass du schon mit 17 statt 18 den Führerschein machen darfst.
Bei der Führerscheinklasse BE darfst du eine Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg.
Bei der Führerscheinklasse B96 spricht man von einer Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg, aber nicht mehr als 4.250 Kg.
Achtung!
Wir bieten auch Gruppenkurse an. Du kannst an einem einzigen Tag die Fahrerschulung absolvieren.
LKW-Führerschein
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 betragen.
Motorrad-Führerschein
Für die Führerscheinausbildung der Klasse B196 muss man 25 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein. Der Füherschein B196 erweitert die Klasse B. Sie müssen 4 x 90 Minuten Theorieunterricht und mindestens 5 x praktischen Fahrunterricht einplanen. Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder mit 125 ccm der Klasse A1 führen.
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
° Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einer anderen Antriebsform.
° Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchtstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer max. Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm, oder einer anderen Antriebsform.
° Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleisung v0n nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätze, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nich tmehr als 45 kn/h einer max. Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm, oder einer andern Antriebsform.
Weitere Klassen
Mit der Führerscheinklasse L darfst du Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bedienen deren bauart bestimmte Höchstgeschwindingkeit 40 Kkm/h nicht übersteigen darf.
Mit der Führerscheinklasse T darfst du Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Füttermischwagen über 40 km/h bis 60 km/h führen.
Diese Prüfbescheinigung erlaubt dir einspurige, einsitzige sowie auch mittlerweile zweisitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, z.B. gedrosselte Roller – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Es ist auch möglich, einen Führerschein, der im Ausland gemacht wurde, umzuschreiben. Für weitere Fragen diesbezüglich stehe ich gern zur Verfügung.